Grundsatzprogramm der „Kommunalen Wähler-Vereinigung (KWV)“ Badendorf 

 

In  der  Mitgliederversammlung  der  Kommunalen  Wähler-Vereinigung  vom  23.02.2012  wurden folgende  Programmpunkte  aufgestellt:

  1. Die  „Kommunale Wähler-Vereinigung“  sieht  ihre  vorrangige  Aufgabe  im  Erhalt  und  Aus- bau  des  ländlichen  Charakters  unseres  Wohnortes  sowie  in  der  Erhaltung  und  Stärkung der  kommunalen  Selbstverwaltung  zum  Wohle  seiner  Bürger  und  Bürgerinnen.
  2. Die  „Kommunale Wähler-Vereinigung“  steht  für  eine  solide  Haushaltsführung  der Gemeindefinanzen.
  3. Die  Erhaltung  und  Fortentwicklung  der  Kindertagesstätte  mit  Krippe  und  Kindergarten vor  Ort  sowie  einer  leistungsfähigen  und  ortsnahen  Grundschulversorgung  sind  der „Kommunalen Wähler-Vereinigung“  Verpflichtung.
  4. Die  „Kommunale Wähler-Vereinigung“  will  sicherstellen,  dass  der  Zugang  zu  den  weiter- führenden  Schulen  in  allen  Nachbargemeinden  sowie  das  Mitbestimmungsrecht  unserer Gemeinde  bei  allen  Schulfragen  erhalten  bleibt.
  5. Die  notwendige  Sicherung  und  weitere  Verbesserung  der  Infrastruktur  wird  von der  „Kommunalen  Wähler-Vereinigung“  angestrebt.
  6. Energieeinsparung  und  eine  nachhaltige  Umweltpolitik  zur  Zukunftssicherung  für unsere  Kinder  ist  der  „Kommunalen  Wähler-Vereinigung“  Verpflichtung.
  7. Die  „Kommunale Wähler-Vereinigung“  will  durch  Veranstaltungen  zur  Förderung  der dörflichen  Gemeinschaft  beitragen.
  8. Im Übrigen  steht  die  „Kommunale  Wählervereinigung“  allen  kommunalpolitischen Aufgaben  aufgeschlossen  gegenüber  und  fordert  eine  angemessene  Beteiligung  der Gemeinde  in  allen  sie  berührenden  Fragen  bei  Gesetzgebung  und  Verwaltung.

Dieses  Grundsatzprogramm  löst  das  Programm  der  Gründungsversammlung  der „Kommunalen Wähler-Vereinigung  vom  28.1.1966 ab. 

Du kannst Badendorf mitgestalten! Tritt ein und gestalte mit! 😉

Mitgliederbeiträge werden von den Mitgliedern nicht erhoben (siehe Satzung). Zum Absenden ganz nach unten scrollen. Die Beitrittserklärung zum händischen ausfüllen kann auch hier heruntergeladen werden: KWV_Beitrittserklaerung.pdf

Onlineformular

Hiermit erkläre ich meinen Beitritt zur Kommunalen Wählervereinigung (KWV) in Badendorf:

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Datenschutzhinweise gemäß Artikel 13 und 14 der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

(Stand 25. Mai 2018)

 

  1. Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen können sich unsere Mitglieder wenden?

Kommunale Wählervereinigung (KWV)
Dirk Wickmann (1. Vorsitzender)
23619 Badendorf, Dorfstraße 39

Telefon: 0451 39 06 655

E-Mail-Adresse: 1.vorsitzender@kwv-badendorf.de

 

  1. Welche Daten nutzen wir?

Wir nutzen die Daten, die uns mit dem Aufnahmeantrag für den Eintritt in die KWV zur Verfügung gestellt wurden. Dies sind: Nachname, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, Telefonnummer, Handynummer, E-Mail-Adresse und Eintrittsdatum.

 

  1. Zu welchen Zwecken werden die Daten verarbeitet und auf welcher Rechtsgrundlage?

Wir verarbeiten folgende personenbezogenen Daten unter Beachtung der DSGVO vom 25. Mai 2018 sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG):

  • Zum Zwecke der Mitgliederverwaltung werden der Name, Vorname, das Geburtsdatum und das Eintrittsdatum verarbeitet. Die Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. lit. b) DSGVO.
  • Zum Zwecke der schriftlichen Einladungen zu den Jahreshauptversammlungen, für sonstige schriftliche Informationen sowie für die Kommunikation mit unseren Mitgliedern werden die Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer verarbeitet. Die Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. lit. b) DSGVO.

 

  1.  Wer bekommt die Daten?

Die Daten verbleiben zum Zwecke der Mitgliederverwaltung und Einladungen innerhalb des Vorstandes.

 

  1. Wie lange werden die Daten gespeichert?

Bei Beendigung der Mitgliedschaft in der KWV Badendorf gelten die jeweilig gesetzlichen Aufbewahrungsfristen. Nach Ablauf der jeweiligen Fristen werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung oder Vertragsanbahnung erforderlich sind.

 

  1. Welche Datenschutzrechte haben unsere Mitglieder?
  • das Recht auf Auskunft über die vom Mitglied gespeicherten Daten (nach Artikel 15 DGVSO)
  • das Recht auf Berichtigung der vom Mitglied gespeicherten Daten, wenn wir unrichtige Daten gespeichert haben (nach Artikel 16 DGVSO)
  • das Recht auf Löschung der vom Mitglied gespeicherten Daten (nach Artikel 17 DSGVO)
  • das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung der vom Mitglied gespeicherten Daten (nach Artikel 18 DSGVO)
  • das Recht auf Herausgabe und Übertragbarkeit der vom Mitglied gespeicherten Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format (nach Artikel 20 DSGVO)
  • das Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung der vom Mitglied gespeicherten Daten (nach Artikel 21 DSGVO)
  • das Recht, eine erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen zu können 
  • das Recht auf Beschwerde bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde (nach Artikel 77 DSGVO)

 

 

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Mit dem Abschicken des Formulars stimme ich der elektronischen Speicherung meiner persönlichen Daten zum Zweck der internen Datenverarbeitung zu. Die Informationspflichten gemäß Artikel 13 und 14 DSGVO habe ich gelesen und zur Kenntnis genommen.
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